Jugendgremien
Wie die Partizipation junger Menschen in deiner Kirchengemeinde oder Region konkret umgesetzt wird, kann ganz unterschiedlich sein. Nicht jede Form von Jugendpartizipation lässt sich überall sinnvoll realisieren. Vielleicht gibt es bei dir eine Kinder- und Jugendvertretung, einen Kinder- und Jugendausschuss oder andere Formen der Beteiligung, über die du dich und deine Anliegen einbringen kannst.
Egal wie, du hast ein Recht darauf, dass junge Menschen …
… über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.
… in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in Kirche betreffen, beteiligt werden.
… in ihrer Vielfalt erreicht werden, daher sind die Beteiligungsformen vielfältig, geschlechtersensibel, inklusiv und situations- und altersangemessen zu konzipieren.
… die Mitglieder ihrer Vertretung selbst wählen.
… innerhalb ihrer Gremien die Stimmenmehrheit haben.
… als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt angenommen werden und daher insbesondere bei Entscheidungen über die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung, die Ausstattung mit räumlichen, sachlichen und finanziellen Mitteln sowie bei Personalentscheidungen im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu beteiligen sind. Grundsätzlich liegt es an den jungen Menschen zu entscheiden, welche Themen und Belange ihre Lebenswelt betreffen und welche nicht.
… Beratung und Unterstützung bekommen, wenn sie nicht in der im KJG vorgesehenen Form an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Wenn du in deiner Kirchengemeinde oder Region eine Kinder- und Jugendvertretung gründen möchtest oder Fragen hast, dann wende dich gerne an uns. Wenn du dich weiter informieren möchtest, dann findest du das Kinder- und Jugendgesetz der Nordkirche, die Handreichung und ein Merkblatt mit FAQs zum KJG und anderes Material hier.
Auch im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gibt es mehrere Gremien, die die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vertreten, die Evangelische Jugendvertretung Lübeck-Lauenburg (EJVLL), den Kirchenkreisjugendausschuss (KKJA) und den Konvent der hauptamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit (HAK). Sie nehmen alle Aufgaben der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wahr, die aus fachlichen, personellen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen eine gemeindeüberschreitende Arbeitsweise erfordern.